Verhinderungspflege

Wir sind da, wenn die private Pflegeperson verhindert ist! 

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen gepflegt werden und dieser vorübergehend verhindert ist.

​Wir sind dann da, wenn Sie verhindert sind. Wir übernehmen die Pflege ihres Angehörigen in der Zeit, wo Sie die Pflege nicht durchführen können.

Auf Wunsch erstellen wir mit Ihnen zusammen ein individuelles und unverbindliches Angebot. Ein Anruf genügt!

Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne!