Behandlungspflege

Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ihr Hausarzt/behandelnder Arzt, eine ärztliche Verordnung über häusliche Krankenpflege ausstellen.

Wir übernehmen die ärztlich verordnete Behandlungspflege und rechnet diese direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Wir arbeiten eng mit den behandelnden Ärzten zusammen und stimmen die individuelle Behandlung mit diesen ab.

Mögliche verordnungsfähige Leistungen: 
Medikamentengabe oder das herrichten der Medikamente für die ganze Woche
Blutdruck messen
Blutzucker messen/Insulininjektion
Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
Kompressionsverbände
Wundverbände
Portversorgung
parenterale Ernährung
Infusionen
und weitere

Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne!